Beratungsbesuch

§37.3, SGB XI

– verpflichtend für Pflegegeldbezieher –

Sie haben einen Pflegegrad? - Wir sichern Ihre Versorgung!

Für Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden und Pflegegeld erhalten, ist die regelmäßige Durchführung von Beratungseinsätzen verpflichtend.

Dieser „Beratungsbesuch“ oder „Pflegeberatung“ ist eine wichtige Maßnahme, die darauf abzielt, die häusliche Pflege optimal zu unterstützen und die aktuelle Situation einzuschätzen.

Wie oft muss die Beratung durchgeführt werden?

Pflegegrad 1: Freiwillig halbjährlich

Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich

Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich

⚠ Achtung !

Das Pflegegeld kann Ihnen ganz gestrichen oder gekürzt werden, wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird.

Das erwartet Sie:

Berater als
Ansprech­partner für
Frage- und
Problem­stellungen

 

Beratung zu
Pflege­leistungen &
Unterstützungs-möglichkeiten

Tipps zur Vereinfachung und Verbesserung
der persönlichen Pflegesituation

  • Der Beratungseinsatz findet im eigenen Wohnumfeld statt. Auf Wunsch kann aber jeder zweite Termin auch per Video stattfinden.

Beratungseinsatz nach §37.3, SGB XI

– Terminvereinbarung leicht gemacht –

Sie möchten einen Termin direkt und unkompliziert vereinbaren?

Dann rufen Sie uns an! Unter der

📞02152 - 990 330 5

sind wir für Sie erreichbar, und das sogar am Wochenende.

Gemeinsam finden wir schnell einen passenden Termin für Ihren Beratungseinsatz.

So einfach geht’s:

  • Sie senden uns Ihre Anfrage – wir bearbeiten diese von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr.
  • Schnellstmöglich erhalten Sie von uns zwei Terminvorschläge zur Auswahl, wobei wir uns bemühen, Ihre im Formular gemachten Wunschangaben bestmöglich zu berücksichtigen.
  • Bestätigen Sie einen der vorgeschlagenen Termine innerhalb von 24 Stunden und schon ist ihre Beratung gesichert.

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