Pflegeleistungen

im Überblick

Hier erhalten Sie einen ersten, leicht verständlichen Einblick in das große und vielseitige Thema der Pflegeleistungen.

Pflegeleistungen

Definition

Pflegeleistungen sind Unterstützungsangebote der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen mit Pflegebedarf – ob zu Hause, ambulant oder stationär – im Alltag gut versorgt und entlastet werden.

Je nach Pflegegrad und individueller Situation stehen unterschiedliche Geld- und Sachleistungen zur Verfügung, wie z. B. das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege.

Diese Leistungen werden von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung finanziert. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend und sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten.

Voraussetzungen

Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige pflegt, kann ein breites Spektrum an Leistungen von der Pflegekasse erhalten.

Damit diese Leistungen gewährt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Pflegeversichert

Damit Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben, müssen Sie in einer Pflegeversicherung versichert sein. In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung, daher sind die meisten Menschen entweder gesetzlich oder privat pflegeversichert.

Leistungsberechtigt

Damit Sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten können, müssen Sie entweder selbst über mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre versichert gewesen sein oder in diesem Zeitraum über eine Familienversicherung abgesichert gewesen sein.
Bei privaten Pflegeversicherungen gelten zum Teil abweichende Voraussetzungen.

Pflegebedürftig

Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt werden – und zwar in Form eines Pflegegrads.
Zu diesem Zweck beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung.

Übersicht Pflegeleistungen

Tabelle Pflegegrade 1-5

Erfahren Sie durch unsere Übersichtuf einen Blick, welche Unterstützungs- und Geldleistungen Ihnen zustehen.

Möchten Sie genaueres zu den einzelnen Leistungen erfahren, finden Sie auf den Unterseiten zu Ihrem Pflegegrad ausführliche Informationen:

Welche Pflegekassen-Leistungen Sie bei uns nutzen können…

 

Wir stehen pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen im Alltag zuverlässig zur Seite, persönlich, nah und engagiert.
Und das Schöne daran: unserer Angebote lassen sich unkompliziert über Ihre Pflegekasse abrechnen.
In Frage kommen hierfür folgende Budgets:

131€

Entlastungsbetrag

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, jeden Monat Anspruch auf 131 Euro Entlastungsbetrag.
Diesen können Sie direkt für unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen, zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, gemeinsame Aktivitäten oder Begleitung zu Terminen.
Der Betrag kann außerdem angespart werden.

3.539€

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Wenn eine Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege. 
Ab Juli 2025 wurden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt, insgesamt stehen nun 3.539 Euro zur Verfügung.
Dieses Budget können Sie ebenfalls für unsere stundenweisen Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen.

40%

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, haben die Möglichkeit, bis zu 40 % der ihnen zustehenden Pflegesachleistungen für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen. Die genaue Höhe des Betrags variiert je nach Pflegegrad.

💡 Wichtig: Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen kann sich auf die Höhe des Pflegegeldes auswirken.

Kostenlose Pflegeberatung

Sie möchten gerne persönlich erklärt bekommen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie das Budget Ihrer Pflegekasse sinnvoll nutzen können?

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und klären Sie im Rahmen unserer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI umfassend auf.
Sie ist für Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 verpflichtend und wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Dabei erhalten Sie nicht nur wertvolle Tipps zur bestmöglichen Nutzung Ihrer Leistungen, sondern auch individuelle Beratung zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten, um Ihre aktuelle Situation zu verbessern.

So stellen wir gemeinsam sicher, dass Sie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht – und zwar so, wie es am besten zu Ihrem Leben passt.